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10 Dinge, auf die Du beim Weinetikett achten solltest, bevor Du Wein kaufst

Du stehst im Supermarkt und möchtest einen Wein kaufen. Nach welchen Kriterien suchst du ihn aus? Kaufst du die Flasche mit dem schönsten Weinetikett? Was bedeuten überhaupt die Angaben auf dem Etikett?

Um diese Frage zu beantworten, lässt sich vorab schon sagen, dass es verpflichtende Angaben gibt, die gemacht werden müssen, damit es ein Wein in den Handel schafft. Diese sind gesetzlich geregelt und werden regelmäßig kontrolliert. Neben den Angaben, die auf einer Weinflasche stehen müssen, findet man oftmals viele weitere Informationen auf dem Weinetikett, die teilweise sehr verwirrend sein können. Um ein Weinetikett zu verstehen, findest Du im folgenden Artikel die gängigsten Angaben mit passender Erklärung, damit du in Zukunft genau weißt, was Du kaufst!

Blick auf das Weinetikett beim Einkauf im Weinfachhandel
industrieblick – stock.adobe.com

Deutsche Weine

Verpflichtende Angaben auf dem Weinetikett

Ein Weitetikett ist die Visitenkarte eines Weines. Es gibt vorgeschriebene Informationen, die das Etikett im erkennbaren Sichtbereich einer Flasche enthalten muss. Die Mehrzahl der Weinflaschen enthält zwei Etiketten, auf Vorder- und Rückseite. Die verpflichtenden Angaben müssen deutlich sichtbar auf einer Seite stehen (meistens auf dem Rückenetikett), sodass die Weinflasche nicht umgedreht werden muss, um alle nötigen Informationen zu entnehmen. Zudem müssen alle Angaben klar leserlich und in erkennbarer Schriftgröße aufgedruckt sein.

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Füllmenge, Alkoholgehalt, geografische Herkunft

Das Weinetikett eines deutschen Weines muss über die Füllmenge, sowie den darin enthaltenen Alkoholgehalt informieren. Der Verschluss eines Weines ist optional, die Füllmenge jedoch nicht. Es gibt festgelegte Nennfüllmengen für Wein und Most, Schaumwein und Likörwein. Die gängigste Größe fasst 0,75 Liter Wein. Der vorhandene Alkoholgehalt muss in der Einheit Volumenprozent angegeben werden.

Zusätzlich müssen Herkunftsland, Abfüller, sowie Winzer angeben werden. Der Winzer gilt als Erzeuger, er hat die Trauben angebaut, gekeltert und vergoren (und teilweise auch selbst abgefüllt). Der Abfüller eines Weines muss nicht unbedingt der Erzeuger sein. Füllt ein Winzer seinen Wein selbst ab, so nennt man das Erzeugerabfüllung.

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Die Qualitätsstufe

Auf dem Weinetikett steht verpflichtend die Qualitätsstufe des Weines. Es gibt vier Stufen für deutsche Weine. Auf der untersten Stufe steht das, was früher Deutscher Tafelwein hieß: der Deutsche Wein. Diese Qualitätsstufe umfasst Weine, bei der die geografische Herkunftsbestimmung fehlt. Außerdem dürfen Weine dieser Qualität chaptalisiert werden, das heißt der Most darf mit Zucker angereichert werden. Dadurch wird der Alkoholgehalt im Wein (auf maximal 11,5 Prozent) erhöht.

Die darüberstehende Qualitätsstufe trägt den Namen Landwein. Hierbei muss die Herkunft eindeutiger sein: der Wein kommt aus einer bestimmten Landweinregion. Auch hier ist es erlaubt, den Wein zu chaptalisieren.

Der Qualitätswein steht auf dritter Stufe. Er wird auch QbA (Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete) genannt. Die Kriterien sind bei dieser Qualitätsstufe höher als bei den beiden unteren Stufen. Die Herstellung des Qualitätsweines muss in einem bestimmten Weinanbaugebiet stattgefunden haben. Die verwendeten Rebsorten müssen zudem für die jeweilige Region eine Zulassung haben. Die Prüfungen sind streng und reichen von Laboranalysen bis hin zu Verkostungen von Fachleuten. Chaptalisieren ist bei dieser Stufe auch erlaubt.

Der Prädikatswein, früher QmP (Qualitätswein mit Prädikat) genannt, steht an der Spitze der vier Qualitätsstufen. Der Unterschied zu den anderen Stufen ist, dass nicht chaptalisiert werden darf – der Most darf also nicht mit Zucker angereichert werden. Die Prädikatsstufe ist umso höher, desto mehr Zucker im Most enthalten ist. Außerdem müssen die Trauben für einen Wein dieser Qualität ein Mindestmostgewicht haben.

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Die amtliche Prüfungsnummer

Die Amtliche Prüfungsnummer (AP-Nr) zeigt, dass der Wein eine behördliche Kontrolle unterlaufen hat. Sie identifiziert somit den Wein bezüglich der Qualitätsweinprüfung. Ein Wein erhält erst dann diese Nummer, wenn er eine analytische, sensorische und geografische Prüfung bestanden hat. Außerdem ist wichtig, dass die vorgeschriebenen Erntemengen pro Hektar Anbaufläche eingehalten wurden. Es lassen sich folgende Informationen aus der Amtlichen Prüfnummer entnehmen: der Abfüllbetrieb, das Jahr der Qualitätsprüfung, sowie die betriebsinterne Auftragsnummer des Weines.

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Allergene

Auf jedem Weinetikett eines deutschen Weines ist die Kennzeichnung potentieller Allergene wie Schwefel Pflicht. Das Weinetikett trägt dann den Zusatz „enthält Sulfite“. Seit dem Jahre 2006 ist diese Angabe verpflichtend vorgeschrieben. Schwefel wird dem Wein zugesetzt, damit er nicht weiter gärt und oxidiert. Er ist ein Stabilisator und in jedem heutigen Wein enthalten. Die zugesetzte Menge ist begrenzt: ein Rotwein darf höchstens 150 mg pro Liter enthalten. Diese Höchstgrenze wird oft überschritten und auch andere Lebensmittel wie Trockenobst werden mit deutlich höheren Schwefelmengen behandelt. Auch eiweißhaltige Schönungsmittel haben Kennzeichnungspflicht. Weine werden teilweise durch Eiklar, Kasein oder andere Stoffe verschönert. Dieser Vorgang muss laut EU-Vorschrift deutlich gekennzeichnet werden.

Weintasting direkt beim Winzer
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Freiwillige Angaben auf dem Weinetikett

Neben den verpflichtenden Angaben auf einem Weinetikett gibt es einige freiwillige Informationen, die darauf enthalten sein können.

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Die Lage

Obwohl das Herkunftsgebiet bei den beiden oberen Qualitätsstufen (Prädikatswein und Qualitätswein) angegeben werden muss, heißt das nicht, dass auch die Lage auf dem Weinetikett dabeisteht. Der Erzeuger darf selbst darüber entscheiden, ob er Auskunft darüber gibt. Befindet sich eine Lageangabe auf dem Etikett, besteht sie üblicherweise aus einer Ortangabe und der Bezeichnung des Weinbergs. In Deutschland gibt es 2.658 individuelle Weinberge, die als Einzellage auf einem Etikett angegeben werden können.

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Der Jahrgang

Der Jahrgang eines Weines ist eine freiwillige Angabe. Steht eine Jahreszahl auf dem Weinetikett, so sagt sie aus, in welchem Jahr die Trauben gewachsen sind und in der Regel auch geerntet wurden. Fehlt diese Angabe, so bedeutet das, dass eventuell Weintrauben verschiedener Jahrgänge verwendet wurden. Besteht ein Wein aus mehreren Rebsorten, verschiedenen Lagen oder Trauben mehrerer Jahre, so nennt man dies Verschnitt. Bei den oberen beiden Qualitätsstufen ist ein Anteil von 15% Verschnitt zugelassen.

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Die Rebsorte

Auch die Rebsorte (z.B. Riesling, Tempranillo oder Merlot) aus der der Wein besteht, muss erstaunlicherweise nicht auf dem Weinetikett angegeben werden. Sie wird zwar oft genannt, weil sie den Geschmack eines Weines prägt, ist jedoch nicht verpflichtend.

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Der Süßegrad

Auch der Süßegrad ist eine freiwillige Angabe. Auf dem Weinetikett muss nicht stehen, ob der Wein süß, halbtrocken oder trocken ist. Bei billigen süßen Weinen findet man häufig den Vermerk lieblich. Ein weiterer Trick, um herauszufinden, welchen Süßegrad der Wein hat, ist der Alkoholgehalt. Meistens ist ein Wein zwischen 11,5% und 13% trocken.

Weinflaschen stehend im Regal mit Stroh
volff – stock.adobe.com

Europäische Weine

Es gibt bei europäischen Weinen viele Gemeinsamkeiten zu den deutschen Vertretern, denn sie unterliegen beide dem EU-Recht. So sind verbindliche Angaben wie Menge, Alkoholgehalt und Qualitätsstufe auch bei Weinen aus Europa verpflichtend. Bei Qualitätsweinen aus Italien und Frankreich steht auch oftmals nicht die Rebsorte explizit auf dem Weinetikett, sie lässt sich aber ableiten.

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Die geschützte Herkunftsbezeichnung

Die geschützte Herkunftsbezeichnung lässt auf die Rebsorte eines Qualitätsweines schließen. Für viele Länder gibt es diese Bezeichnung. In Frankreich ist steht AOP (früher AOC) für die höchste Qualitätsstufe, in Italien sind es die Gütesiegel DOCG und DOP (früher DOC) und in Spanien heißen die Siegel DOP (früher DO) und DOCa.

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Die Reife

Informationen über die Reife gelten auch zusätzlich als Qualitätsmerkmal. Auf italienischen Weinen gibt es den Zusatz Riserva. Dieser bedeutet, dass ein Wein erst im Barrique gereift ist. Da die Reife in einem Holzfass in der Regel nur bei qualitativ hochwertigen Weinen stattfindet, lässt sich daraus oft ableiten, dass der Wein von guter Qualität sein muss. Ist ein spanischer Wein in einem Holzfass gereift, so unterliegt er einer dreistufigen Einteilung, die sich hauptsächlich durch die Reifedauer ergibt. Crianza bedeutet, dass ein Wein mindestens ein halbes Jahr im Fass und ein Jahr in der Flasche gereift ist. Reserva kennzeichnet, dass ein Wein ein Jahr im Fass und zwei Jahre in der Flasche gereift ist. Bei dem Zusatz Gran Reserva ist der Wein besonders lange gereift: zwei Jahre im Fass und drei Jahre in der Flasche.